Der Feudalherr, also die Familie von Honsberg, bemühte sich am 13. Juli 1420 beim Landesherrn das Recht zu erwerben, auf der Dingstätte eine Schankstätte errichten zu dürfen. Durch den Ausbau zur großen gotischen Wallfahrtskirche zwischen 1400 bis 1470 und den. 1420 wurde das kleine Grundstück mit der alten Dingstätte vom verkauften Nachbargut Familie Thümer besaß das Anwesen noch bis nach 1848.
Am 18. September 1654 brach im Erbgericht Feuer aus. Menschenleben waren nicht zu beklagen, aber Vieh, Vorräte und Kleidungsstücke fielen den Flammen zum Opfer. Das Feuer erreichte den vermutlich holzbedachten Wehrgang und wenig später die Ebersdorfer Stiftskirche. Der Erbrichter verlegte seine Amtsgeschäfte in das benachbarte Freigut. Erst 1726 ist das Erbgericht an bisheriger Stelle wieder neu aufgebaut worden.
Im September 1776 sah sich Johann Abraham Thümer als Erbrichter in der Pflicht, einen Verdacht auf Kindesmord anzuzeigen. Damit löste er einen Gerichtsprozess aus, der in der Hinrichtung der Angeschuldigten mündete und die berühmte Sage der Ebersdorfer versteinerten Zitrone entstehen ließ. Erbrichter Carl Joseph Thümer verlor 1839 sein Amt.
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